Gehörschutz

Ein besonderes Problem ist es, Tinnitus- und Hyperakusis Patienten mit Lärmschutz zu versorgen. Bisher war die Benutzung von Geräuschgeräten oder Kombigeräten, wie sie bei der Behandlung von Tinnitus und Hyperakusis eingesetzt werden, in Lärmbereichen nicht zulässig. Dies ist problematisch, wenn Personen in diesen Bereichen auf Kommunikation oder das Hören von Warnsignalen angewiesen sind. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich durch die hohe Schallbelastung das Leiden verschlimmert.

Das generelle Verbot von Geräusch- oder Kombigeräten in Lärmbereichen ist heute nicht mehr aufrecht zu erhalten, die technische Entwicklung ermöglicht es jetzt, Geräusch- oder Kombigeräte als persönliche Schutzausrüstung einzusetzen. Nach §7 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-verordnung dürfen sich in Lärmbereichen nur Beschäftigte aufhalten, die eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden.

Für diese Berufsgruppen gibt es nun ein System, Geräte mit Gehörschutzfunktion, mit dem sehr gute Erfahrungen gemacht wurden. Es ist eine Kombination aus speziell geformten Ohrstücken, die den Schall verringern und einem Frequenzverstärker, der den Schall im Sprachbereich verstärkt und so die Hörminderung kompensiert. Das System ist nach den PSA (persönliche Schutzausrüstung) Richtlinien der BG zugelassen. Darüber hinaus ist es ein vollwertiges Medizinprodukt, das im Heil- und Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist.

Die Herausforderung bei Lärmschutz für Tinnitus und Hyperakusis Betroffene liegt darin, den Lärmschutz auszubalancieren.
Zu viel Lärmschutz ist ungünstig, da dadurch Tinnitus und Hyperakusis verstärkt werden, zu wenig Lärmschutz könnte den Patienten ebenfalls schädigen.

Außerdem ist es für Tinnitus und Hyperakusis Patienten sehr wichtig, dass die Wahrnehmung der eigenen Stimme nicht zu laut ist, da dadurch das Gefühl der Unsicherheit zunimmt.

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