Erstattungen durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen

Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

Voraussetzungen für eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen sind:

  • Tinnitus, Hyperakusis, Hochtonverlust, Schwerhörigkeit
  • Verordnung vom HNO-Arzt
  • Versorgung muss vorher vom Kostenträger genehmigt werden
  • Bei Kombigeräten gelten die Voraussetzungen wie bei einer Hörgeräteversorgung

Es wird geraten, vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag bei der jeweiligen Krankenkasse einzureichen und die Kostenübernahme zu klären.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Rausch- oder Kombigeräte. Die Kostenübernahme für die weiteren Behandlungsmaßnahmen der TRT müssen mit der Krankenkasse geklärt werden.

Privatversicherte sollten die Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse vorher klären. Hier kommt es auf den individuellen Vertrag an, inwieweit Heil- und Hilfsmittel erstattet werden.

 Ein Tipp: Die Tinnitusversorgung kann in der Steuererklärung auch als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.